Weiterhin sorgt das Ende 2020 bundesweit in Kraft getretene sog. Bestellerprinzip für zahlreiche Fragen und auch Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung. Zwar fehlt es aktuell noch an Gerichtsurteilen zum neuen Recht, dennoch konnte Rechtsanwalt Markus Kilb aus Stuttgart in seinem Erfahrungsbericht den Kongress-Teilnehmern zu den derzeit gängigen Problemen umfassende Lösungsstrategien aufzeigen.
RA Nico Bergerhoff aus Freiburg klärte die Zuhörer in seinem ersten Beitrag über die zentralen Rechtsfragen rund um die Beauftragung und Bezahlung des Notars auf und erläuterte im späteren Tagungsverlauf, wann und wie ein Zahlungsnachweis des Verkäufers gemäß dem sog. Bestellerprinzip gesetzeskonform erbracht werden muss.
Ebenfalls mit zwei Vorträgen vertreten war RA Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München. Zum einen analysierte der erfahrene Jurist die Auswirkungen der Rechtssprechungsänderung zu „fiktiven Instandhaltungskosten“ im Falle von Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen, des Weiteren standen zentrale juristische Fragen rund um das Erbbaurecht im Fokus der Betrachtung.
RA Markus Kilb schloss die aufschlussreiche Vortragsreihe mit seinem zweiten Beitrag des Tages ab. Der Rechtsexperte aus Stuttgart zeigte den Zuhörern Fallstricke bzgl. der Widerrufsbelehrung auf, die den mühsam erarbeiteten Provisionsanspruch nach erfolgreicher Vermittlung gefährden können.
Am Ende einer gelungenen Veranstaltung entwickelte sich unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen“ wie gewohnt ein reger Austausch zwischen den Kongress-Teilnehmern und den anwesenden Juristen.
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