„Die Absenkung des Selbstbehalts für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Berechnung der Beihilfehöhe für Betriebe ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Minderung des Risikos von Produktionsverlagerung“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Für kleinere Unternehmen wird der Selbstbehalt laut Verordnung stufenweise von 150 auf 50 Tonnen Kohlendioxid abgesenkt. Die Abstufung bedeutet für Gartenbaubetriebe eine Anhebung der möglichen Beihilfe um rund 2.500 Euro im ersten Jahr.
„Dennoch reicht dieser Schritt insgesamt nicht aus, da nach wie vor die weiteren Kürzungsfaktoren zu einer erheblichen Minderung der möglichen Beihilfe führen werden“, erläutert Mertz. Dies hat der Bundesstag zwar erkannt, aber erst eine Evaluation bis 2024 soll diese Aspekte und die Kriterien überprüfen.
Wünschenswert und notwendig wäre auch eine Erhöhung der Kompensationsgrade gewesen, so Mertz weiter. Das Risiko von erheblichen strukturellen Veränderungen im Gartenbau bleibe.
Hintergrund:
Auf die stark mindernde Wirkung vor allem des Selbstbehalts hatte zuletzt der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans im Rahmen der Anhörung des Umweltausschusses hingewiesen.
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