„Die beruflich Pflegenden sind den Daten zufolge am häufigsten betroffen. Sie waren während der Pandemie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und gerade am Anfang gab es teilweise große Probleme mit der Beschaffung der Schutzausrüstung. Und das ist nun das Ergebnis“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Die Kolleginnen und Kollegen tragen die Folgen einer fehlenden Pandemie-Strategie, die es auch in Deutschland längst hätte geben müssen. Sie dürfen jetzt nicht auch noch mit diesen Folgen alleingelassen werden.“
Seit Beginn der Pandemie war es dem DBfK zufolge kaum möglich, valide Daten zu Infektionen, Hospitalisierungen und Sterbefällen unter beruflich Pflegenden durch COVID-19 zu erhalten. Die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) differenzieren nicht nach Berufsgruppen und Qualifikation. „Wir müssen aus dieser Pandemie lernen und dazu braucht es Daten“, fordert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Für zukünftige Pandemien müssen wir wissen, ob Arbeitsort, Arbeitsbelastung und Qualifikation eine Rolle für das Infektionsrisiko spielen.“
Außerdem fordert der DBfK Politik und Arbeitgeber auf, den beruflich Pflegenden zur Bewältigung von Infektionsfolgen und drohenden Belastungsstörungen sofort psychosoziale Unterstützung anzubieten, die niedrigschwellig und während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden kann. „Wir sehen zwar, dass die Anerkennung als Berufskrankheit bei beruflich Pflegenden zu einem hohen Prozentsatz erfolgt, die Kolleginnen und Kollegen brauchen aber zusätzlich Unterstützung. Es geht dabei einerseits um mögliche Spätfolgen der Infektion, aber auch darum, die extrem belastenden Erfahrungen während der Pandemie zu verarbeiten. Wir verlieren sonst nach der Pandemie noch viele weitere Kolleginnen und Kollegen“, so Bienstein. „Über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege können betroffene Versicherte schon einige Angebote in Anspruch nehmen. Das empfehlen wir den Kolleginnen und Kollegen dringend, damit sie schnell geeignete Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten nutzen können. Auch der DBfK bietet ein Unterstützungsangebot in Zusammenarbeit mit der Bundespsychotherapeutenkammer. Und nicht zuletzt sind die Arbeitgeber aufgefordert, niederschwellige Unterstützungsangebote wie beispielsweise Supervision anzubieten.“
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