Am 25. Juni wurden die Details sowie Beispielrechnungen zum neuen sog. „Schadensausgleich“ innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht. Damit wurden bekanntlich u.a. die Höchstbeträge der Unterstützung um 40 Mio. auf insgesamt 52 Mio. Euro bzw. monatlich auf 10 Mio. Euro erhöht. Zu finden sind die neuen Regelungen sowie Beispielrechnungen unter dem Kapitel „FAQ zu Beihilferegelungen“ auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de
Hinweis: Der Handelsverband Baden-Württemberg veranstaltet am 7. Juli ein Webinar zu den aktuellen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, am 8. Juli folgt dann ein spezielles Webinar zur Überbrückungshilfe III plus, jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro. Weitere Informationen unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).
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