Nach einer deutlichen Entspannung der Pandemielage steigt die Zahl der Corona-Infektionen in den vergangenen Tagen leider wieder an. Die Delta-Variante übernimmt die Vorherrschaft. Dass von mancher Seite bereits ein erneuter Lockdown ins Spiel gebracht wird, ist ein schlechtes Zeichen. Lockdowns sind kein zielgerichtetes und effizientes Mittel der Pandemiebekämpfung. Vielmehr gehen sie mit massiven wirtschaftlichen und sozialen Schäden einher. Vielen kleinen und mittleren Unternehmen des kooperierenden Mittelstands, die durch mehrere Lockdowns bereits empfindlich geschwächt sind, könnte eine erneute Schließung im Herbst den Todesstoß versetzen.
Nach beinahe 18 Monaten Pandemieerfahrung stehen uns passgenauere Instrumente zur Verfügung. Daher sollte der Schwerpunkt der Eindämmungsstrategie neben einem hohen Impftempo weiterhin auf flächendeckenden und regelmäßigen Testungen mit digitaler Nachverfolgung liegen.
Die vollständige digitale Erfassung der Testergebnisse ist ein entscheidender Baustein, der bislang fehlt. Neuere Technologien erlauben es jedoch, auf digitalem Wege datenschutzkonform das Infektionsgeschehen anhand der Tests nachzuverfolgen. Solche Tests könnten vorzugsweise Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten. Die maßgeblichen Verordnungen legen in der Regel fest, dass diese Tests unter Aufsicht, also vor Ort, durchgeführt werden müssen. Eine Testung auf Distanz, also vor Antritt des Arbeitsweges, ist bislang nicht vorgesehen. Diese oft wenig sinnvolle und für die Eindämmung des Infektionsgeschehens hinderliche Regelung muss deshalb dahingehend geändert werden, dass die Kontrolle durch den Arbeitgeber z.B. im Rahmen eines Videochats durchgeführt werden kann. Die Testung auf Distanz wäre deutlich sicherer, da Arbeitswege von potentiell Infizierten vermieden würden. Bereits existierende technische Lösungen ermöglichen sogar eine digitale Registrierung des Testergebnisses per QR-Code, sodass Beschäftigte dieses auch in anderen Kontexten verwenden können und somit Testzentren entlastet würden.
Dazu erklärt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Diese besonders einfache und sichere Durchführung von Tests im Unternehmenskontext muss schleunigst auf eine rechtlich sichere Basis gestellt werden. Die Politik darf technischen Innovationen keine Steine in den Weg legen, sondern muss alles tun, um konsequente Testungen als zielgerichtete Maßnahme der Pandemiebekämpfung weiter voranzutreiben. Einen erneuten Lockdown darf es im Herbst nicht geben.“
Da einzelne Bundesländer zuletzt Regelungen eingeführt haben, die Beschäftigte nach einem längeren Urlaub vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu einem Test verpflichten, wird die Frage der richtigen Durchführung der Tests sogar noch an Bedeutung zunehmen. Die Urlaubszeit hat schließlich gerade erst begonnen.
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen organisiert sind. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von mehr als 507 Mrd. Euro (rund 18 Prozent des BIP) und bieten 430.000 Ausbildungsplätze. Einzelne Verbundgruppen treten unter einer Marke auf, z. B. INTERSPORT, EP:ElectronicPartner, expert, hagebau, MHK musterhausküchen und BÄKO. Alle fördern ihre Mitglieder durch eine Vielzahl von Angeboten wie etwa Einkaufsverhandlungen, Logistik, Multi-Channel, IT, Finanzdienstleistungen, Beratung, Marketing, Ladeneinrichtung, Internationalisierung und Trendforschung.
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