Versorgung der Bevölkerung gewährleisten und wirtschaftliche Situation der Praxen sichern!

Der Hartmannbund hat die schnelle Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigungen in den von der Hochwasser-Katastrophe schwer betroffenen Regionen, insbesondere in Nordrhein und Rheinland-Pfalz, gewürdigt. „Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der Strukturen der ambulanten Versorgung ab. Deshalb begrüßen wir es, dass die KVen sowohl die akute Sicherstellung der Patientenversorgung im Auge haben, als auch die teils erheblichen unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen sowie die aushelfenden Praxen“, heißt es in einer Erklärung des Hartmannbund-Vorstandes. Mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung komme es nun vor allem darauf an, die in Aussicht gestellten Sofortmaßnahmen – wie z. B. die kurzfristige und unbürokratische Möglichkeit von Praxisverlegungen, die Vermittlung von Übergangsräumlichkeiten oder etwa die Bereitstellung von Praxisausstattung – so zügig wie möglich umzusetzen.

Für die wirtschaftliche Situation der Praxen sei die Weiterzahlung der gerade jetzt unverzichtbaren Abschlagszahlungen unbedingt sicherzustellen. Auch die Gewährung von nachteilsfreien Fallzahl- und Mengenausweitungen für jene Praxen, die nun Patientinnen und Patienten der betroffenen Praxen mitversorgen, sei ein wichtiger Schritt. Der Hartmannbund setzt außerdem auf einen großzügigen Umgang mit den Folgen des Ausfalls von Infrastruktur. Viele Praxen seien beispielsweise wegen erheblicher Störungen der Telekommunikation teilweise nur eingeschränkt handlungsfähig. Dies betreffe unter anderem Abrechnungsprobleme und den aktuell nicht vorhandenen Anschluss an die Telematik-Infrastruktur.

Der Hartmannbund appellierte dafür, neben kurzfristigen auch langfristige Auswirkungen auf die Praxen zu bedenken. „Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bereits festgelegt, dass die KVen im Verteilungsmaßstab geeignete Regelungen, die auch Naturkatastrophen berücksichtigen, vorsehen. Diese müssen gegebenenfalls schnellstmöglich greifen. Es darf nicht dazu kommen, dass die betroffenen Praxen darum kämpfen müssen, einen angemessenen Ausgleich ihrer unverschuldet eingetretenen finanziellen Belastungen zu erhalten.“

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