Inzidenz an der Südlichen Weinstraße über 35: Weniger Personen bei Veranstaltungen erlaubt

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Südliche Weinstraße hat am gestrigen Sonntag den dritten Tag in Folge den Schwellenwert von 35 überschritten. Deswegen sind gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in SÜW keine Veranstaltungen mit über 350 Personen innerhalb geschlossener Räume mehr zulässig. Veranstaltungen im Freien mit über 500 Personen sind ebenfalls nicht mehr zulässig. Dies gilt ab dem morgigen Dienstag, 27. Juli 2021.

Außerdem gilt für Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße ab Dienstag die Maskenpflicht auch im Unterricht. Da aktuell Sommerferien sind, betrifft diese Regelung insbesondere Feriensprachkurse oder die Angebote von sogenannten Ferien- oder Sommerschulen.

Landrat Dietmar Seefeldt sagt: „Die 7-Tage-Inzidenz steigt aktuell landes- und bundesweit. Leider auch an der Südlichen Weinstraße. Zuletzt waren in unserem Landkreis wieder Einrichtungen mit mehreren Fällen des Coronavirus betroffen, unter anderem eine Grundschule und eine Kindertagesstätte. Auch dadurch ist die Zahl der Neuinfektionen gestiegen.“ An die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis appelliert Seefeldt, weiter auf die Abstands- und Hygieneregeln zu achten und sich impfen zu lassen: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deswegen sollten alle, denen es möglich ist, sich so schnell wie möglich gegen das Coronavirus impfen lassen.“

Die übrigen Regelungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Südliche Weinstraße weiter wie bisher.

Zurückgenommen werden die nun zusätzlich geltenden Regeln, wenn die durch das Landesuntersuchungsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder unterschreitet. Die Änderungen treten anschließend am übernächsten Tag in Kraft. Darüber wird die Kreisverwaltung mit einer erneuten Bekanntmachung informieren.

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