In Großbritannien gilt seit dem 01.01.2021 das UKCA-Kennzeichen für die meisten Produkte, für die bisher eine CE-Kennzeichnung erforderlich war. Analog zur EU-Konformitätserklärung ist für den britischen Markt eine UKCA Declaration of Conformity erforderlich, die auf entsprechende britische Gesetze verweist und auf britische Normen Bezug nimmt. Die bisherige Übergangsregelung, welche es Herstellern gestattet, Produkte mit CE-Kennzeichnung weiterhin in den britischen Markt einzubringen, endet spätestens am 31.12.2021.
Ziel des Webinars
– Sie erfahren, was die UKCA-Kennzeichnung bedeutet und wo sie gilt.
– Sie erhalten einen Überblick, welche Anforderungen für Hersteller oder Importeure gelten, wenn ein Produkt unter die UKCA-Anforderungen fällt.
– Sie erfahren, wie der Hersteller die UKCA-Konformität seiner Produkte sicherstellen kann.
Referenten
Stefanie Eich, Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Peter Cossé, Bitkom Servicegesellschaft mbH
Das Webinar ist kostenlos. Bitte melden Sie sich an.
Eventdatum: Dienstag, 21. September 2021 10:00 – 11:00
Eventort: Online
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstraße 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 27576-552
Telefax: +49 (30) 27576-151
http://www.bitkom-akademie.de
Weiterführende Links
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet