Krankschreibung zeitgleich mit Kündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil entschieden und die Klage einer kaufmännischen Angestellten abgewiesen (Az.: 5 AZR 149/21).
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