- Zahnersatz: gesetzliche Krankenkassen zahlen festen Zuschuss
- Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgen erhöhen Festzuschuss
- Voraussetzung: lückenloses Bonusheft
- Bonusheft ab 2022 digital
Wird Zahnersatz notwendig, zahlen gesetzliche Krankenkassen einen festen Zuschuss. Dieser Festzuschuss steigt, wenn Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahrnehmen und dies in ihr Bonusheft eintragen lassen.
„Wem für dieses Jahr noch ein Stempel für seinen Zahnarztbesuch für die Kontrolle der Zähne fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.“ Dank hoher Hygiene-Standards in Zahnarztpraxen ist der Besuch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt für Patienten auch während der Corona-Pandemie sicher. Die Auswertung bisheriger Daten zeigt, dass zahnärztliche Behandlungen das Risiko einer Infektion mit COVID-19 nicht erhöhen.
Lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss bei Zahnersatz
Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse sogar 75 Prozent. Falls doch ein Termin innerhalb der letzten zehn Jahre versäumt wurde, sollte bei Vorliegen einer wichtigen Begründung eine Abstimmung mit der Krankenkasse erfolgen. Dann liegt es im Ermessen der Krankenkasse, denn ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung allerdings nicht mehr und der Bonus muss neu erworben werden.
Zahnersatz: Bonusheft für Krankenkasse ab 2022 digital
Ab dem kommenden Jahr soll das Bonusheft Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden. Das digitale Bonusheft erleichtert es den Patienten, ihrer Krankenkasse nachzuweisen, dass sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung ihrer Zähne bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt waren. Ein weiterer Vorteil: Eine App kann Patienten daran erinnern, einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zu vereinbaren. Auch entfällt das Nachtragen von Untersuchungen in das Bonusheft, sollte dieses beim Kontrolltermin zu Hause liegen geblieben oder gänzlich verloren gegangen sein.
Unsere vollständige Pressemeldung inklusive Bildmaterial steht Ihnen unter https://www.prodente.de/presse/mitteilungen/bonusheft-2021-schon-beim-zahnarzt-gewesen.html zur Verfügung.
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