„Investitionsgesellschaften sind problematisch, wenn sie nur als Vehikel gesehen werden, um die Schuldenbremse zu umgehen. Denn zwischen Investitionstätigkeit und Kreditaufnahme besteht kein zwingender Zusammenhang. Es ließen sich ja auch Mittel für Investitionen gewinnen, indem andere Ausgaben im Bundeshaushalt gekürzt würden. Werden öffentliche Investitionen außerhalb des Bundeshaushalts finanziert, umgeht man diese Diskussion. Per Saldo schützt so die Umgehung der Schuldenbremse nicht die Investitionen, sondern andere Ausgaben, die sonst gekürzt werden müssten. Generell führt jede Begrenzung der Ausgabespielräume dazu, dass damit die unwichtigsten Staatsausgaben auf den Prüfstand kommen und gegebenenfalls unterbleiben, nicht die wichtigsten.
Investitionsgesellschaften können aber auch ein Instrument sein, um die Infrastrukturpolitik ordnungspolitisch besser aufzustellen, indem verstärkt auf die Nutzerfinanzierung (z.B. Mautsysteme) gesetzt wird. So können geschlossene Finanzierungskreisläufe entstehen, die über marktwirtschaftliche Preissignale gesteuert werden. In dem Maß braucht es dann auch weniger staatliche Einflussnahme, was eine Ausgliederung aus den öffentlichen Budgets rechtfertigt. Denn: Es ist sinnlos, über Marktpreise im Parlament abzustimmen. Entscheidend ist dabei, dass die private Beteiligung an Infrastrukturgesellschaften auch das Investitionsrisiko einschließt. Es darf nicht dazu kommen, dass dort Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Die Finanzierung der Investitionsgesellschaften würden sonst zum Ruhekissen für Vermögende werden. Daher müssen private Investoren mit in die Haftung genommen werden. So lässt sich auch die Ausgliederung aus den öffentlichen Haushalten und damit die Begrenzung der parlamentarischen Kontrolle fertigen. Die Risikobeteiligung der privaten Geldgeber hat zugleich den Vorteil, dass diese umso genauer darauf achten, dass sinnvolle Projekte angegangen werden, weil ihr eigenes Geld im Feuer steht. Renditegarantien des Staates würden genau das untergraben.
Strikt zweckbezogene Investitionsgesellschaften stellen so auch eher sicher, dass Investitionen in Infrastrukturen verstetigt werden können und nicht – je nach Kassenlage – zum Steinbruch des Budgetausgleichs werden. In dem Maße, wie mit den Infrastrukturen weitere Ziele verfolgt werden (z.B. Regionalförderung), kann dies über gezielte Subventionen geschehen, über die im Parlament zu befinden ist.“
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