Der Handel in Baden-Württemberg warnt vor den Auswirkungen der 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe

Der Handel in Baden-Württemberg warnt vor den Auswirkungen der 3G-Regeln im Einzelhandel in der zeitnah drohenden Corona-Alarmstufe. Das Inkrafttreten der 3G-Regelung würde mit einer unverhältnismäßigen Belastung für die Händlerinnen und Händler einhergehen und hätte folgenschwere Auswirkungen auf das fundamental wichtige Weihnachtsgeschäft im stationären Einzelhandel.

„Das Inkrafttreten der 3G-Regelung im Zuge der Alarmstufe hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Einzelhandel in Baden-Württemberg. Die neuerlichen Beschränkungen würden dazu führen, dass zahlreiche Kundinnen und Kunden vom Einkauf im stationären Einzelhandel absehen und ihre Weihnachtsgeschenke lieber im Onlinehandel besorgen. Unsere durch die Pandemie ohnehin schon stark angeschlagenen Händlerinnen und Händler sind finanziell jedoch zwingend auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen. Wenn wir also weiterhin einen facettenreichen Einzelhandel und lebendige Innenstädte in Baden-Württemberg haben wollen, muss von der 3G-Regelung im Einzelhandel zwingend abgesehen werden, zumal das Robert-Koch-Institut wiederholt betont hat, dass der Einzelhandel kein Treiber der Pandemie ist“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Dass nicht einmal in Sachsen und Bayern – den Bundesländern mit den wohl schärfsten Corona-Regelungen und den höchsten Inzidenzen in Deutschland – eine Testpflicht für Kundinnen und Kunden im Einzelhandel gilt, diese in Baden-Württemberg jedoch bald gelten soll, sorgt für völliges Unverständnis im Handel.

Auch die Sorge vor Einlass- und Nachweiskontrollen treiben den Handel um. Solche Kontrollen sind mit einem hohen Personal- und dadurch auch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und mit Blick auf die ohnehin schon knappe Personaldecke und die in der Grippesaison drohenden krankheitsbedingten Ausfälle beim Personal schlicht nicht leistbar und praktisch nicht durchführbar. Vor den Geschäften würden sich außerdem Schlangen bilden, die Kundinnen und Kunden von einem Besuch im stationären Einzelhandel abschrecken und in die Arme der Onlinehändler treiben.

„Der Einzelhandel kann die Einlass- und Nachweiskontrollen weder personell noch finanziell leisten. Allenfalls stichprobenartige Kontrollen, die vom Staat durchgeführt werden – analog zur Praxis an den Grenzen zu unseren Nachbarländern, im ÖPNV oder in der Bahn – wären eine Option, mit der im äußersten Notfall auch der Einzelhandel leben könnte. Das Gebot der Stunde muss jedoch lauten, dort gegenzusteuern, wo es aus pandemischer Sicht notwendig ist. Wenn das Robert-Koch-Institut ausdrücklich betont, dass der Handel kein Treiber der Pandemie ist, dann muss die Einführung der 3G-Regelung zwingend hinterfragt und letztendlich gestrichen werden. Das Festhalten an selbiger wäre nicht verhältnismäßig und am Ende reine Symbolpolitik.“, erklärte Hagmann weiter.

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