In Sachsen müssen die Beschäftigten jeden Monat mehr Sozialabgaben zahlen als die Beschäftigten in allen anderen Bundesländern. „Die Beschäftigten in Sachsen müssen Monat für Monat ein halbes Prozent mehr als in anderen Bundesländern abführen. Damit bezahlen sie den Buß- und Bettag als Feiertag aus eigener Tasche. Das ist nicht gerecht“, sagte Schlimbach.
Aktuell zahlen die sächsischen Arbeitgeber ein Drittel – während die Beschäftigten zwei Drittel des Betrages schultern müssen. „Das ist von „fifty-fifty“ weit entfernt. Die Arbeitgeber müssen nun endlich wie üblich die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen“, so Schlimbach.
Gleichzeitig solle der Buß- und Bettag als Feiertag bleiben. „Wir appellieren an den neuen Bundestag, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Denn mittlerweile haben auch andere Bundesländer neue Feiertage eingeführt, ohne die Beschäftigten zur Kasse zu bitten“, so Schlimbach abschließend.
Hintergrund: Als1995 die Pflegeversicherung neben Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit und Krankheit als fünfte Säule der sozialen Pflichtversicherungen eingeführt wurde, legte der Bundestag den Beitrag auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkommen fest. Um die Arbeitgeber von zusätzlichen Ausgaben zu entlasten, sollte ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, wieder Normalarbeitstag werden: Der Buß- und Bettag. Diesen hatten alle Bundesländer außer Sachsen zur Finanzierung der Pflegeversicherung gestrichen.
Folge: In Sachsen wurde der Beitragssatz nicht paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sondern voll auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Arbeitgeber wurden erst bei der Erhöhung der Beitragssätze zur Mitfinanzierung herangezogen. Der Sockel von einem Prozent für Arbeitnehmer blieb jedoch bestehen. Ein Rechner auf der Homepage des DGB Sachsen www.sachsen.dgb.de zeigt, wie viel Geld Beschäftige pro Jahr mehr zur Verfügung hätten, wenn die Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen würden.
Weitere Informationen und Rechner des DGB Sachsen: https://sachsen.dgb.de/-/bCW
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