Haus & Grund zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz; Ordnungsrecht ist unnötig und kontraproduktiv

Der Landtag wird heute mit den Stimmen der Jamaika-Koalition die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes beschließen. Danach sind Eigentümer von Gebäuden (vor dem 1. Januar 2009 errichtet) ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht oder nachträglich eingebaut wird.

Diese Regelung kritisierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf:

„Es gibt kein Gesetz, das Werften vorschreibt, Schiffe zu bauen, die schwimmen können. Genauso unnötig ist es, privaten Eigentümern von Wohngebäuden vorzuschreiben, mit erneuerbaren Energien heizen zu müssen. Die Jamaika-Koalition behandelt Eigentümer wie unmündige Kinder, die nicht rechnen können. Dabei ist es doch jedermann, das heißt auch Eigentümern, klar, dass es aufgrund des steigenden CO²-Preises zunehmend unwirtschaftlich wird, mit fossilen Energieträgern zu heizen. Das heißt, erneuerbare Energien werden sich bei der Wohngebäudebeheizung auch ohne den drohenden Zeigefinger durchsetzen.

Ordnungsrecht ist erfahrungsgemäß kontraproduktiv. Wer überflüssige Regeln schafft, erzeugt Widerstand. Leider haben sich CDU und FDP dieser simplen pädagogischen Grunderkenntnis zuwider grüner Vorschreiberitis ergeben.

Wer eine berechtigte Forderung – klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 – hat, sollte diese mit Förderung begleiten. Hier muss in Schleswig-Holstein leider „Fehlanzeige!“ vermeldet werden. Die komplizierte Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau hilft privaten Kleinvermietern und Eigenheimbesitzern nicht weiter. Haus & Grund ruft daher die Landesregierung auf, ein unbürokratischen Zuschussprogramm für erneuerbare Energien bei Wohngebäuden aufzulegen.“

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