Kapazitätsbeschränkungen im Vonovia Ruhrstadion

Der VfL Bochum 1848 muss in den kommenden Heimspielen im Vonovia Ruhrstadion Einschränkungen hinsichtlich der Zuschauerkapazität vornehmen. Dies geht aus den Beschlüssen der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 2. Dezember 2021 hervor. Die Bund-Länder-Konferenz hat sich auf deutliche Einschränkungen bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen geeinigt. Hierbei sind Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt worden.

Bei Veranstaltungen im Freien darf somit nur maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Für NRW ist zu erwarten, dass bis zu einem Drittel der Kapazität genutzt werden darf. Ob weiterhin Stehplätze genutzt werden dürfen, geht aus dem Bund-Länder-Beschluss noch nicht hervor. Allerdings sind überall, also auch am Platz, medizinische Masken zu tragen. Darüber hinaus gilt wie am vergangenen Heimspieltag gegen den SC Freiburg, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang zum Vonovia Ruhrstadion haben (2G).

Die konkrete Umsetzung für den Bundesligastandort Bochum wird derzeit mit den zuständigen Behörden geklärt. Sicher ist, dass die Anzahl verkaufter Dauerkarten das demnächst zur Verfügung stehende Platzangebot übersteigt. Insofern werden die Dauerkarten auf unbestimmte Zeit ruhen. Dauerkarteninhaberinnen und -inhaber sowie VfL-Mitglieder werden nach erfolgter Absprache mit den Behörden zeitnah über die Details der zukünftigen Ticketvergabe informiert.

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