Fachvorträge und anregender Austausch
Entsprechend groß war das Interesse an den Fachvorträgen, die die Neuregelung und deren sinnvolle Nutzung fokussierten. Prof. Dr. Jens Kollmar eröffnete als wissenschaftlicher Leiter des diesjährigen Steuertags mit seinem Impulsvortrag die Fachtagung, indem er das neue Optionsmodell der bereits möglichen Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG gegenüberstellte.
Diplom-Finanzwirt und Regierungsrat Torsten Werner, der derzeit im Rahmen einer Abordnung beim Finanzministerium Rheinland-Pfalz im für Körperschaftsteuer und Umwandlungssteuer zuständigen Referat tätig ist, ergänzte die Sicht der Finanzverwaltung und stellte die Option zur Körperschaftsbesteuerung im Umwandlungssteuerrecht in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Diplom-Finanzwirtin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Caroline Luise Stark fokussierte den Handlungsbedarf aufgrund der eintretenden Zwitterstellung der optierten Personengesellschaft und brachte damit die Sicht und die zu berücksichtigenden Aspekte für die Beraterschaft auf den Punkt.
Für das große Interesse am aktuellen Thema zeugten viele Zwischenfragen des Auditoriums und immer wieder aufkommende kurze Diskussionen zu den durch die Referenten angesprochenen Aspekten. Die abschließende Podiumsdiskussion unter Leitung von Prof. Dr. Henning Kehr, Vizepräsident der Hochschule Worms, identifizierte weitere Beratungsansätze und –optionen und ermöglichte einen abschließenden Austausch zwischen den Referenten, Steuerberatern bzw. Mitarbeitern von Rechts- und Steuerabteilungen sowie zahlreichen Studierenden der Studienrichtung Steuern.
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