Bewerbungsfrist für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ endet bald

Noch bis zum 31. Dezember 2021 können sich junge Wissenschaftler*innen für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bewerben. Jährlich ehrt die BStBK mit der Auszeichnung herausragende Publikationen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung.

Der Förderpreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich wird die Teilnahme am Kongress der International Fiscal Association 2023 in Cancun/Mexiko ermöglicht. Die Verleihung findet im Rahmen des DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESSES im Mai 2022 statt.

Interessierte können die Bewerbungsunterlagen bis Ende des Jahres zu Händen der BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, einreichen. Ansprechpartnerin für Bewerbungen ist Julia Spieker, Telefon: 030 240087-62, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de.

Weitere Informationen sind abrufbar unter  https://www.bstbk.de/de/themen/steuerrecht-und-rechnungslegung/foerderpreis-internationales-steuerrecht.

Über Bundessteuerberaterkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit über 100.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater*innen und die Ausbildung des Nachwuchses.

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