„Die verschärften Bestimmungen der Landesregierung kommen für die Gastronomie einem faktischen Lockdown gleich. Die Branche war zu keinem Zeitpunkt Pandemietreiber und wird nun damit als eine Art Sündenbock abgestraft Die aktuelle Testinfrastruktur ist zudem unzureichend. Hier müssen Bund und Länder massiv nachbessern. In jedem Fall muss auch das geschulte Gastro-Personal, zum Beispiel nach einer Fortbildung, COVID-Testungen durchführen dürfen. Selbst dann bleibt fraglich, ob sich doppelt geimpfte Person in ihren Mittagspausen in eine Gastronomie begeben, wenn sie sich vorher extra hierfür testen lassen müssen. Weihnachtsfeiern sind damit quasi per Landesgesetz abgesagt worden. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Landesregierung mit dieser überharten Maßnahme auch an die betroffenen Branchen denkt und diese mit unbürokratischen Hilfen zeitnah entschädigt. Mit großem Verständnis unterstützt der Verband das Bestreben gerichtlich gegen diese überharte Maßnahme vorgehen zu wollen“, so der Geschäftsführer des Brauerbundes, Hans-Walter Janitz.
Der Baden-Württembergische Brauerbund fordert für die aktuell getroffenen Entscheidungen entsprechende und schnelle Entschädigungen für die betroffenen Gastronomen und Brauer und spricht sich in diesem Zusammenhang ganz klar für eine allgemeine Impfpflicht aus. „Unsere solidarische Pflicht ist es, die die Gesundheit der Menschen zu schützen, die dies selbst nicht oder nicht so wirksam können. Die Impfung ist hierfür das wirksamste Mittel, über das wir verfügen – und die einzige Perspektive, um aus dem Kreislauf von Einschränkungen und Lockerungen auszubrechen. In einer allgemeinen Impfpflicht sehen wir deshalb den geringeren Eingriff – wenn sie zu einer deutlich höheren Impfquote führt“, sagt Janitz.
Die Brauer im Land haben seit Beginn der Pandemie mit historischen Absatzeinbußen zu kämpfen. Allein von Januar bis Oktober 2021 sank der steuerpflichtige Bierabsatz in Baden-Württemberg um weitere 29,9 Millionen Liter Bier. Die angekündigte Regelung schadet der Branche besonders, weil in den angrenzenden Bundesländern eine solch überharte Verschärfung nicht besteht.
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