Fehlstart der Eco Schemes vermeiden

Anlässlich der Abstimmung über die GAP-Verordnungen im Bundesrat am 17. Dezember 2021 fordert der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit seinen Landesbauernverbänden die Bundesländer auf, einen Fehlstart bei der nationalen Umsetzung der GAP-Reform zu verhindern: „Die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe für die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung weisen erhebliche Unzulänglichkeiten auf, die die Akzeptanz und den Erfolg der GAP-Reform 2023 – 2027 in Frage stellen. Dies betrifft insbesondere die neuen Eco Schemes und die Konditionalität, die um wichtige Maßnahmen erweitert und für die Landwirte attraktiver gestaltet werden müssen. Im ersten Schritt sind dringende Änderungen der nationalen GAP-Verordnungen notwendig. Für den DBV ist nicht akzeptabel, dass Eco Scheme-Prämien fast in allen Fällen deutlich niedriger als bestehende Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule dotiert werden sollen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass eine fristgemäße Einreichung des GAP-Strategieplans zur Jahreswende 2021/2022 gewährleistet sein muss. Dennoch müssen die Verordnungen grundlegend korrigiert werden“, fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Die Länder werden daher aufgefordert, zusätzliche Ausschussanträge zu unterstützen bzw. weitere Plenaranträge für den 17.12. einzureichen.

Das gesamte Forderungspapier zu den Änderungen der GAP-Verordnungen im Bundesrat finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Bauernverband e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 31904-407
Telefax: +49 (30) 31904-431
http://www.bauernverband.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel