Drei-Stufen-Test: Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat über Gutachtenvergabe entschieden

Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 über die Vergabe der medienökonomischen Gutachten für die beiden laufenden Drei-Stufen-Test-Verfahren des Bayerischen Rundfunks entschieden.

Er hat entschieden, die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienkonzepts des Bayerischen Rundfunks „Änderung der Verweildauern“ und des Telemedienkonzepts der ARD-Programmdirektion/DasErste.de „Änderung der Verweildauern“ an die European Economics & Marketing Consultants GmbH, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf zu vergeben. Die Projektleitung liegt bei Frau Prof. Dr. Hildebrand und Herrn Dr. Hildebrand. Beide Gutachten sollen bis zum 11. Februar 2022 vorliegen.

 

Der Medienstaatsvertrag legt in § 32 Abs. 5 fest, dass der jeweilige Rundfunkrat im Rahmen der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Tests, bei der es um den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht geht, zu den marktlichen Auswirkungen des zu prüfenden Angebots oder der zu prüfenden wesentlichen Änderung eines Angebots gutachterliche Beratung hinzuziehen hat. Zur Findung geeigneter Gutachter für die vom Bayerischen Rundfunk verantworteten Verfahren hatte der BR-Rundfunkrat vom 22. Oktober 2021 bis zum 19. November 2021 ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Ausführliche Informationen zu den Drei-Stufen-Test-Verfahren des Bayerischen Rundfunks finden Sie unter: www.br.de/rundfunkrat

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