Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt am 3. Februar

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, Saal 1
3. Februar 2022, 11:00 Uhr
Anmeldung erforderlich (AZ: 11 K 1749/21.F)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verhandelt am kommenden Donnerstag über die Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW verweigert eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO, an dem die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) einen Anteil von 15 Prozent besitzt. Die Klage wird vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.

Wiederholt wurden auf PAYCO-Plantagen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert. PAYCO ist mit 146.000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay. Das Unternehmen betreibt Soja-Anbau und Viehzucht und vertreibt genmanipuliertes Saatgut. KfW und DEG sind als staatliche Akteure an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden.

„Investitionen in einen solch problematischen Akteur müssen öffentlich diskutiert werden können. KfW und DEG haben jedoch über Jahre hinweg Informationen zu PAYCO verweigert, sogar gegenüber Abgeordneten des Bundestags. Der Hinweis auf Geschäftstätigkeiten darf aber kein Vorwand sein, Informationen zu grundlegenden Menschenrechte geheim zu halten“, so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland.

„Die DEG ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie erbringt öffentliche Dienstleistungen und trägt menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung“, ergänzt Dr. Miriam Saage-Maaß, Legal Director des ECCHR. „Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat bereits in seinem Urteil vom November 2019 ausgeführt, dass die KfW Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben hat.“

Ein Hintergrundpapier zu PAYCO findet sich hier.


Rechtsanwältin Anna Gilsbach, FIAN und das ECCHR stehen vorab für Rückfragen zu Verfügung

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