Die Fachgruppe Bedarfsgegenstände hat ihren Leitfaden zur Erstellung der Konformitätserklärung, KE, abermals aktualisiert. Hintergrund sind die vielen Änderungen, die mit der 15. Änderung der VO (EU) 10/2011 auf die Verarbeiter zukommen. Der Leitfaden pro-K ist die Richtschnur, wenn es darum geht, eine Konformitätserklärung nach den neusten Regelungen und Verordnungen zu erstellen. Der aktualisierte Leitfaden beinhaltet jetzt u. a. auch Informationen zu Genotoxischen Stoffen. Zudem wurde das Kapitel zu Migrationsprüfung von Mehrwegbedarfsgegenständen vollständig neu bearbeitet.
„Für die Unternehmen der Branche ist es wichtig in Sachen Konformitätsarbeit ständig auf dem Laufenden zu sein. Hier ist unser Leitfaden, auch vor dem Hintergrund der bereits ins Haus stehenden 16. Änderungsverordnung, eine wichtige Hilfsstellung“ betont Ralf Olsen Hauptgeschäftsführer im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e. V.
Den aktuellen Leitfaden erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle bei gabriele.koegler@pro-kunststoff.de.
Am 08. März 2022 findet ein Web-Seminar zur Lebensmittelkonformität von Mehrwegverpackungen und Konsumprodukten statt. Sie erfahren dort wie Sie Ihre Konformitätserklärungen unter Einhaltung der geltenden Regelungen erstellen können. Insbesondere wird der Referent und REACH-Experte Hans-Georg Hock Sie in der Kommunikation mit Ihren Kunden dahingehend sicher machen, dass Sie wissen, wann Sie Migrationsprüfungen durchführen lassen müssen und in welchen Fällen Ihre Kunden. Alle weiteren Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.pro-kunststoff.de/….
Als Trägerverband des Gesamtverband für Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) vertritt der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. als Spitzenverband die Hersteller von Konsum- und Halbfertigprodukten aus Kunststoff gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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