- einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat;
- zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und
- durch immer weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird.
Die neuen Festlegungen werden sich auch bei der Überarbeitung der Regionalpläne niederschlagen. „Derartige Leitgedanken können nicht im Interesse einer ausgewogenen und einer fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesplanung liegen, sodass wir Grund zu Annahme haben, dass sich die Staatsregierung bei der aktuellen LEP-Fortschreibung des Primats der Politik entledigt hat und diese inhaltlich einzig und allein der Verwaltung übertragen hat“, so Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl. „Manch einer mag sich erinnern: vor ziemlich genau 11 Jahren legte der Zukunftsrat der Bayerischen Staatsregierung einen Bericht vor, wonach der Ländliche Raum geschlossen und die Städte zu Leistungszentren ausgebaut werden sollten. Er verschwand richtigerweise im Giftschrank. Wir erleben gerade ein Déjà-vu und eine Einführung dieser Ideen durch die Hintertür. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, ein vor Ort gelebtes Subsidiaritätsprinzip und eine offene Chancengleichheit für alle Städte und Gemeinden. Das hat die Landesplanung zu leisten. Nicht ein Konservieren des Landes und Befeuern der Zentren.“
Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dreschstraße 8
80805 München
Telefon: +49 (89) 360009-0
Telefax: +49 (89) 365603
https://www.bay-gemeindetag.de/
Bayerischer Gemeindetag
Telefon: +49 (89) 360009-43
Fax: +49 (89) 3656-03
E-Mail: katrin.zimmermann@bay-gemeindetag.de
PR
Telefon: +49 (89) 360009-30
Fax: +49 (89) 36000936
E-Mail: wilfried.schober@bay-gemeindetag.de