Urlaub mit dem Auto: Genau über die Verkehrsregeln im Ausland informieren

Italien ist seit Jahren das mit Abstand beliebteste Auslandsziel der Deutschen, die mit dem Auto in den Urlaub fahren. Wer eine Reise mit dem Pkw plant, sollte sich gründlich über die geltenden Verkehrsregeln des jeweiligen Ziellandes informieren. „Italien ist für Autourlauber ein gutes Beispiel. Wer gegen die dortigen Verkehrsregeln verstößt, dem drohen teils hohe Bußgelder. Und Unwissenheit schützt auch im Ausland vor Strafe nicht“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Anders als in Deutschland gilt in Italien auf Landstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, auf Autobahnen beträgt sie 130 km/h. Wer dies nicht beachtet und mit mindestens 20 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht bereits ein Bußgeld ab 170 Euro – kein anderes Nachbarland Deutschlands verhängt bei diesem Vergehen höhere Strafen. Da in Italien zudem zu jeder Zeit Lichtpflicht besteht, sind mindestens 41 Euro fällig, wenn am eigenen Fahrzeug weder Tagfahr- noch Abblendlicht eingeschaltet ist.

Farben statt Schilder

Für Verwirrung kann bei deutschen Urlaubern auch das Parksystem in Italien sorgen. Denn dies ist durch unterschiedliche Farbgebung an der Bordsteinkante geregelt – bei einem Verstoß sind mindestens 40 Euro fällig. Blau steht für gebührenpflichtiges Parken, Schwarz-Gelb signalisiert ein Parkverbot und an gelben Bordsteinen dürfen lediglich Taxis, Busse oder Anwohner parken. Kostenlos erlaubt ist das Parken lediglich an weiß markierten Bordsteinen. Wie in Deutschland gilt auch in Italien ein Handyverbot am Steuer, eine Warnwestenpflicht sowie eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgelder fallen mit mindestens 160 Euro (Handy), mindestens 38 Euro (Warnweste) und mindestens 530 Euro (Alkohol) wesentlich höher aus.

Diese Institutionen geben Auskunft

Obwohl sich die Verkehrsregeln in den meisten europäischen Ländern im Vergleich zu Deutschland nicht gravierend unterscheiden, können die finanziellen Folgen bei Vergehen ungleich größer sein. „Deshalb sollten sich Reisende beispielsweise auf den Webseiten der Automobilclubs, der Fremdenverkehrsämter oder der Botschaften und Konsulate der betreffenden Länder gut informieren“, rät Mißbach

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