In der Pandemie haben sich vor allem regionale Krankenhaus-Netzwerke unterschiedlicher Versorgungsstufen bewährt. Anders als es der AOK-Bundesverband suggeriert, waren eben nicht nur Universitätskliniken und Maximalversorger an der Corona-Versorgung beteiligt. Natürlich haben Unikliniken und andere Maximalversorger verstärkt komplizierte Fälle behandelt. Das war ihnen aber nur möglich, weil andere Krankenhäuser in den regionalen Netzwerken die Regelversorgung übernommen, Infektionsstationen für leichte COVID-Fälle eingerichtet und so die großen Kliniken entlastet haben. Statt pauschaler Schließungen bedarf es eines Zusammenspiels der wohnortnahen Grundversorgung, Zentrenbildung und Spezialisierung.
Auch die Fallzahlrückgänge in den vergangenen zwei Jahren belegen nicht, dass die bisherigen Leistungen nicht benötigt werden oder nun komplett ambulant erfolgen könnten. Vielmehr zeigen gerade die Zahlen bei Herzinfarkt und Schlaganfall, dass viele leichtere Fälle überhaupt nicht behandelt wurden, weil Patienten aus Angst vor Infektion oder Überlastung das Krankenhaus gemieden haben. Auch bei Darmkrebspatienten müssen wir gravierende Spätfolgen befürchten, da in hoher Zahl Früherkennungs-Behandlungen nicht mehr stattfanden.
„Absolut richtig liegt der AOK-Bundesverband, wenn er fordert, die ambulanten Potenziale der Krankenhäuser besser zu nutzen. Es kann aber nicht darum gehen, bislang stationär erbrachte Leistungen eins zu eins in ambulante Strukturen zu überführen. Vielmehr müssen wir die Kompetenzen der Kliniken nutzen, um die ambulante klinische Versorgung aufzubauen und zu etablieren. Das muss adäquat finanziert werden“, erklärt DKG-Vorstand Gaß.
Wenn die AOK allerdings betont, die Krankenhäuser hätten so viel Gelder wie nie zuvor aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, suggeriert sie damit, die Kliniken hätten ebenfalls Gewinne wie nie zuvor erwirtschaftet. Das ist falsch, denn das gesamte ambulante Leistungsgeschehen der Krankenhäuser ist eingebrochen, Nebenbetriebe mussten weiter finanziert werden, ohne dass sie Einnahmen verbuchen konnten, und gleichzeitig stiegen die Kosten im Krankenhaus immens. Neben den gestiegenen Sach- und Energiekosten waren die Personalausfälle durch Quarantäne und Isolation problematisch. Die Kliniken konnten sie nur durch Leiharbeit kompensieren. Das hatte natürlich immense finanzielle Folgen. „Gerade vor dem Hintergrund, dass am 18. April die Ausgleichszahlungen auslaufen, ist die Liquiditätssicherung für die Krankenhäuser dringend erforderlich. Der Pflegeentgeltwert zur Finanzierung der Pflegepersonalkosten muss deshalb deutlich auf mehr als 250 Euro erhöht werden, nicht, damit Krankenhäuser Gewinne erwirtschaften könnten, sondern um Gehaltszahlungen der Pflegekräfte für das Jahr 2022 sicherzustellen. Wir sind mit einem Betrag von rund 8 Milliarden Euro in die Vorleistung gegangen, der dringend ausgeglichen werden muss“, so Gaß.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 20 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 101 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Sekretariat
Telefon: +49 (30) 3980110-21
Fax: +49 (30) 3980130-21
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Telefon: +49 (30) 39801-1025
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de