Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2022 stellen einen neuen Tiefpunkt für die weitere erneuerbare, flexible Strom- und gleichzeitige Wärmeerzeugung in Deutschland dar. 275 MW waren zum Gebotstermin 1. März 2022 ausgeschrieben. Lediglich 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW wurden eingereicht, davon fünf Gebote für Neuanlagen (15 MW) und 71 Gebote für Bestandsanlagen (66 MW). Durch die endogene Mengensteuerung, die bei unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen greift, wurde das Zuschlagsvolumen nochmals auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt, so dass lediglich 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich waren. Wir kritisieren seit Einführung der Ausschreibungen im EEG 2017, dass die politischen Rahmenbedingungen keine ausreichenden Anreize für die Fortführung bzw. Weiterentwicklung der hocheffizienten verlässlichen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse in Deutschland setzen. Und auch die neue Bundesregierung wagt eher Rückschritt als Fortschritt mit dem vorgelegten EEG-Gesetzentwurf 2023 und läutet damit das Ende der Bioenergieerzeugung in Deutschland ein. Ohne die entschiedene Intervention der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Novellierung des EEG 2023 für die künftige Nutzung der Bioenergie werden perspektivisch nicht nur rund 44 Terawattstunden gesicherte, heimische erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse in Deutschland, sondern auch mehr als 13,3 Terawattstunden heimische erneuerbare Wärme aus Biogasanlagen verloren gehen. Um es klar zu sagen: so kann weder die sichere erneuerbare Energieversorgung der Zukunft noch wirksamer Klimaschutz in Deutschland gelingen.
Über Biogasrat+ e. V.
Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Biogasrat+ e. V.
Oranienburger Str. 26
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 509 461 60
Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden.OKWeiterlesen