Ab wann eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beginnt, hängt immer auch vom Geburtsjahr ab. Ein Beispiel für die vorgezogene Rente nach 45 Beitragsjahren: 1958 Geborene können mit 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen – ab 1964 Geborene erst mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge dazwischen erhöht sich das Lebensalter jedes Jahr um zwei Monate.
Weitere Informationen – auch zu den anderen Altersrenten – gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.
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