Bezeichnend ist die aktuelle Entscheidung, mit der das Bundesschiedsamt dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gerade bescheinigt hat, die niedergelassenen Ärzte bei der Finanzierung der erforderlichen Investitionen in die Telematikinfrastruktur im Regen stehen zu lassen. "Für die digitale Übertragung von Patientendaten an die Krankenkassen müssen in den Praxen Kartenterminals, spezielle Anschlussgeräte – sogenannte Konnektoren – und besondere Kommunikationsdienste angeschafft werden", erläutert Dr. Tappe. "Diese Technik wird beispielsweise benötigt, um die seit Anfang des Jahres vorgeschriebene Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchführen zu können. Erst jetzt konnte durch das Bundesschiedsamt erwirkt werden, dass die die Erstattungspauschalen deutlich angehoben und erweitert werden. Dass hier nur die Materialkosten berücksichtigt werden entspricht aber nicht der Belastung der Praxen. Vollständig unberücksichtigt bleibt beispielsweise der erhöhte Zeitaufwand durch immer wiederkehrende Systemabstürze beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten oder erforderlicher Schulungen der Praxismitarbeiter."
Irreführend sind in diesem Zusammenhang sind auch Erfolgsmeldungen des GKV-Spitzenverbandes über den elektronischen Datenaustausch mit Arbeitgebern auf der Basis von digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Nach eigener Angabe der Krankenkassen scheitert nämlich derzeit immer noch ein erheblicher Anteil der Übermittlungen aus den Arztpraxen. "Das liegt allerdings daran, dass die technische Implementierung durch Hard- und Software-Dienstleister unter hohem Zeitdruck vielfach völlig unzureichend erfolgt ist", erklärt Dr. Tappe. "Die Praxen kämpfen mit diesen Fehlern und müssen den Schaden nicht nur finanziell alleine tragen. Zudem kommt, dass die eingebaute Anschlusstechnik heute schon überholt ist und ausgetauscht werden muss, nicht nur aufgrund der Zweifel an der Datensicherheit des Kommunikationsdienstes sowie mutmaßlichen Datenschutzverstößen bei den Konnektoren. Unbestritten wird der technische Wandel in geeigneter Form für alle Vorteile bringen. Derzeit kann jedoch nur eine Behinderung des Praxisbetriebes konstatiert werden bei zusätzlichen, durch die Krankenkassen nicht gegenfinanzierten Kosten."
Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern (Stand 1. April 2021) mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.
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