Regionalverkehr in Südostbayern: BEG startet Vergabeverfahren „Linienstern Mühldorf 2025+“ neu

Im Verfahren zur Vergabe des Regionalverkehrs im Linienstern Mühldorf, das im Februar 2021 begann, führt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) den Teilnahmewettbewerb neu durch. Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den bayerischen Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Bayerischen Verkehrsministeriums. Das Verfahren hat auch nach mehreren Verhandlungsrunden kein für den Freistaat finanzierbares Angebot ergeben. Insbesondere die Fahrzeugkosten waren zu hoch. Der Freistaat will dennoch am Ziel festhalten, zumindest eine Regionalverkehrslinie mit Wasserstoffzügen im Regelbetrieb zu verwirklichen. Daher passt die BEG den Leistungskatalog an und reduziert die Fahrzeuganforderungen. In der Neuauflage der Ausschreibung fragt die BEG Wasserstoffzüge für die Linie RB 42 Mühldorf – Burghausen an. Im restlichen Netz sind gebrauchte Dieselfahrzeuge zugelassen. Als Rückfallebene fragt die BEG bei den interessierten Verkehrsunternehmen auch Angebotsvarianten ausschließlich mit gebrauchten Dieselfahrzeugen für das Gesamtnetz an. Der Ausschreibung liegt das heutige Fahrplanangebot zugrunde, das auch schon Grundlage des bisherigen Verfahrens war.

Das Vergabeverfahren „Linienstern Mühldorf 2025+“ steht somit wieder allen interessierten Unternehmen in Europa offen. Abgabefrist für die Anträge im neuen Teilnahmewettbewerb ist der 17. Juni 2022, der finale Zuschlag ist für Mitte 2023 geplant. Trotz des längeren Verfahrens soll der neue Verkehrsvertrag weiterhin im Dezember 2024 starten. Aufgrund der kürzlich von DB Netz angekündigten Verzögerungen beim Ausbau der Strecke München – Mühldorf – Freilassing/Burghausen sieht das neu aufgelegte Vergabeverfahren eine Laufzeit von elf Jahren bis Dezember 2035 vor – mit Verlängerungsoption von drei Jahren bis maximal Dezember 2038.

Zum Hintergrund: Der Bund stellt den Ländern sogenannte Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Damit finanziert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaats. Obwohl die Regionalisierungsmittel in den letzten Jahren aufgestockt wurden, halten sie längst nicht mit der Entwicklung der Kosten Schritt. Denn sowohl die Gebühren für die Nutzung der Schieneninfrastruktur sind stark gestiegen als auch die Kosten auf Seiten der Verkehrsunternehmen – beispielsweise durch deutlich höhere Ausgaben für Energie, Personal, Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung.

Über die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung. Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Zuschlag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, welches das insgesamt wirtschaftlichste, also das qualitativ und preislich beste Angebot abgibt. Als Folge des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Komfort und Fahrgastinformation ständig verbessern. Große Erfolge waren unter anderem die Einführung des Bayern-Takts – ein Stundentakt für fast ganz Bayern – sowie des Bayern-Tickets.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69
81379 München
Telefon: +49 (89) 748825-0
Telefax: +49 (89) 748825-51
http://www.bahnland-bayern.de

Ansprechpartner:
Wolfgang Oeser
Leiter Qualitätsmanagement, Marketing, Presse
Telefon: +49 (89) 748825-17
E-Mail: wolfgang.oeser@bahnland-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel