VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky erklärt: "Mit der heutigen Annahme der Rechtsverordnung erreichen wir einen Meilenstein in der Automobil- und Mobilitätsbranche. Mit Stolz können wir auf viele Jahre intensiver Arbeit aller Beteiligten zurückblicken. Mit Mut, Entschlossenheit und Vorausblick haben wir bewiesen, dass wir in Deutschland bei Zukunftstechnologien weiterhin Weltspitze sind."
Am 28. Juni 2021 trat bereits das "Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren" in Kraft. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die noch fehlende "Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung" (AFGBV), die die technische Umsetzung für das autonome Fahren regelt, wurde im Februar dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet. Erst der heutige Bundesratsbeschluss vervollständigt den Rechtsrahmen nun.
Dr. Marcus Bollig, VDA-Geschäftsführer für den Bereich Produkt und Wertschöpfung, betont: "Autonomes Fahren wird sich in den nächsten Jahren äußerst dynamisch entwickeln und ist eines der großen Zukunftshemen. Wichtig ist jetzt, das Gesetz und die Verordnung schnellstmöglich umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Infrastruktur entsprechend mitzudenken und auszugestalten. Dafür müssen die Länder die Genehmigungen für die öffentlichen Bereiche vorantreiben, die autonome Fahrzeuge befahren dürfen".
Die Verordnung benötigt aus Sicht der Automobilindustrie noch Ergänzungen und Präzisierungen in einzelnen Punkten. Unter anderem muss das Regelwerk mit der technologischen Entwicklung einhergehen und sollte daher regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Vor allem brauchen die Anwender autonomer Fahrfunktionen eine verlässliche digitale Infrastruktur in Deutschland. Hier braucht es massive Investitionen, um die noch immer großen Lücken zu schließen.
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