Neue Schufa-Regeln für Handybesitzer

Wie kreditwürdig Privatpersonen und Unternehmen sind, weiß die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Für diese Bonitätsbewertung sammelt das Unternehmen alle möglichen Daten und Informationen – dazu gehören unter anderem jegliche Kredite oder Handyverträge – und errechnet daraus den sogenannte Schufa-Score. Je höher dieser Wert ist, desto höher die Kreditwürdigkeit. Wer jedoch einen schlechten Score hat, muss mit ungünstigen Kredit-Konditionen rechnen, um beispielsweise eine Immobilie zu kaufen oder einen Kühlschrank zu finanzieren. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Score-Wert sogar dazu führen, dass man als ‚nicht kreditwürdig‘ eingestuft wird und gar kein Darlehen erhält. Laut ARAG Experten gibt es nun zumindest im Hinblick auf Handyverträge eine Änderung bei den Schufa-Regeln: Bei der Bewertung der Bonität fließen Daten von Handyverträgen nicht mehr in den Score-Wert mit ein. Dadurch hat es keine negative Auswirkung mehr auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit, wenn z. B. häufig der Handyanbieter gewechselt wird oder mehrere Handyverträge gleichzeitig laufen. Bisher waren dies Zeichen für Zahlungsschwierigkeiten und verschlechterten den Score. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es nach wie vor negative Auswirkungen auf den Schufa-Wert haben kann, wenn wiederholt Mahnungen von Handy-Rechnungen nicht bezahlt werden.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel