Mieterwechsel in WG

Mieter einer Wohngemeinschaft haben nur Anspruch auf Zustimmung ihres Vermieters zu künftigen Mieterwechseln, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien vorhanden sind. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach diese Anhaltspunkte etwa vorlägen, wenn die Bewohner – insbesondere Studenten – die Bleibe häufig wechseln. Eine "normale" Wohngemeinschaft habe hingegen keine häufigen Ab- und Zugänge ihrer Mitglieder zu verzeichnen (Az.: VIII ZR 304/21

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