„Wir sind offen für pharmazeutische Dienstleistungen, sofern sie regional, dezentral und freiwillig vereinbart werden. Dass sie nun per Gesetz als Pflichtprogramm durchgesetzt werden, ist ein spätes Geschenk des ehemaligen Bundesgesundheitsministers an die Apothekerinnen und Apotheker. Die aktuelle Entscheidung der Schiedsstelle zum Umfang und zur Vergütung dieser Dienstleistungen wird aus unserer Sicht nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten führen. Die Honorare, zum Beispiel für eine simple Leistung wie die Blutdruckmessung, sind zudem viel zu hoch angesetzt. Das steht in keinem Verhältnis zu den Vergütungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die entsprechenden Leistungen.
Mit ihrer Schlussfolgerung, die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seien unterfinanziert, liegen die Ärzteverbände allerdings komplett falsch. Die GKV finanziert die ambulante Versorgung sehr gut und auskömmlich. So sind die Ausgaben für die ambulante vertragsärztliche Versorgung allein von 2019 auf 2020 um gut 5,1 Prozent gestiegen – von 40,7 auf 42,7 Milliarden Euro. Angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV gibt es aktuell keinen Spielraum für finanzielle Wohltaten, weder in Richtung der Apotheken noch in Richtung der Arztpraxen. Die Defizite der gesetzlichen Krankenkassen werden täglich größer. Um das in den Griff zu bekommen, ist es erforderlich, nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Ausgaben anzusetzen. Hier braucht es einen Mix von Maßnahmen – nicht nur im Arzneimittelbereich, sondern auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.“
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