Die Entscheidung der britischen Innenministerin ist eine persönliche Tragödie für Julian Assange und ein schwarzer Tag für die Presse und den Schutz von Informanten und Whistleblowern. Den WikiLeaksgründer juristisch zu belangen und unter Spionageverdacht zu stellen, ist ein gefährliches Signal an Journalisten und Verlegerinnen weltweit. Das Verlangen eines Staates, Dokumente geheim zu halten, greift in das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit ein; erst recht wenn der begründete Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen und Korruption besteht.
Vor zehn Jahren floh Julian Assange. Fünf Jahre fand er Schutz in der ecuadorianischen Botschaft, seit drei Jahren ist er in Haft im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, ungeachtet der Gefährdungen seiner psychischen und physischen Gesundheit.
Die britische Entscheidung zur Auslieferung widerspricht der staatlichen Verpflichtung, die freie Presse zu schützen. Sie geschieht in einer Zeit, da die Öffentlichkeit mit den Folgen des Ukraine-Krieges und der Epidemie befasst ist und weniger Aufmerksamkeit zu haben scheint.
Das PEN-Zentrum Deutschland hat immer wieder gegen die Haft und die Haftbedingungen seines Ehrenmitglieds Julian Assange protestiert und tut das auch jetzt. Mit der Forderung an die Außenministerin der Bundesrepublik Deutschland, Annalena Baerbock, sich bei den britischen Behörden für die Freilassung von Julian Assange einzusetzen. Ziel ist es, die Anklage gegen Julian Assange fallen zu lassen und die Spionagegesetze, die gegen JournalistInnen und Verleger eingesetzt werden können, abzuschaffen – im öffentlichen Interesse.
Der Rechtsweg ist noch nicht ausgeschöpft. Julian Assange bleiben 14 Tage für seinen Einspruch und der Weg zum Supreme Court Großbritanniens.
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