Wilko Quante, Vorsitzender des Backzutatenverbandes: „Sollte es zur Inkraftsetzung des § 24 ENSIG kommen, ist mit einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Backzutatenhersteller, aber auch der backenden Betriebe, zu rechnen. Die ganze Backbranche ist energieintensiv. Einsparpotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Das Umstellen auf andere Brennstoffe wie etwa Heizöl, selbst wenn es im Einzelfall technisch umsetzbar ist, verspricht zudem keine Entlastung in preislicher Hinsicht.“
In der Alarmstufe des Notfallplans Gas liegt das Heft des Handelns weiterhin bei den Energieversorgungsunternehmen. Sollte es zur Zündung der dritten Stufe kommen, kommt es zur hoheitlichen Zuteilung der Gasbezugsmengen durch die Bundesnetzagentur. Die Ausrufung dieser Stufe stünde nach derzeitiger Einschätzung des Backzutatenverbands spätestens dann im Raum, wenn sich (abhängig vom Wetter) gegen Ende des kommenden Winters ein Leerlaufen der Gasspeicheranlagen abzeichnen sollte.
Der Backzutatenverband e.V. ist der Branchenzusammenschluss und die Interessensvertretung der Zulieferindustrie des backenden Gewerbes. Seine Mitgliedsunternehmen liefern an Handwerksbäcker, Großbäcker einschließlich Brotindustrie und Konditoreien. In den letzten Jahren hat der Bereich der Gastronomie und Lieferungen an andere Großverbraucher an Bedeutung gewonnen. Mit seinen 44 Mitgliedsunternehmen in Deutschland und Österreich vertritt der Backzutatenverband e.V. den Großteil der Branche.
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