Das Resümee des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zu den Vereinbarungen, die die neue CDU-Grüne Regierungsmehrheit in ihrem Koalitionsvertrag für den weiteren Ausbau der Wind- und Solarenergie gefunden haben, fällt in vielen Punkten positiv aus. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die neue Landesregierung von dem 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen verabschiedet“, zeigt sich Reiner Priggen, der LEE NRW-Vorsitzende, zufrieden.
Die neue NRW-Regierungskoalition hat sich auch auf die Öffnung von sogenannten Kalamitätsflächen für die Windnutzung geeinigt, sprich jene Forstflächen, auf denen die Wälder durch Stürme und die Borkenkäferplage vernichtet sind. „Damit erfüllt die neue Landesregierung wirklich eine unserer langjährigen Forderungen“, so Priggen.
Für die Windenergie enthält der Koalitionsvertrag aus Sicht des LEE NRW weitere Fortschritte: Um die Genehmigungen neuer Projekte zu forcieren, sollen künftig nur noch die fünf Bezirksregierungen für die Verfahren zuständig sein. Außerdem soll es mobile Teams geben, um die Planungs- und Genehmigungsbehörden zu unterstützen. Der neue Koalitionsvertrag sieht außerdem ein neues Bürgerenergiegesetz vor, mit dem Anwohnerinnen und Anwohner finanziell stärker an den Einnahmen von Windparks beteiligt werden sollen. Eine weitere wichtige Neuerung: Auch die Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten sollen für die Nutzung von erneuerbaren Energien geöffnet werden.
Als Zielmarke für den Windkraftausbau hat sich die neue Regierungsmehrheit für die kommenden fünf Jahre die Inbetriebnahme von mindestens 1.000 zusätzlichen Windenergieanlagen gesetzt. Bei der aktuellen Generatorleistung bedeutet das eine zusätzliche Kapazität von 5.000 bis 7.500 Megawatt. „Das heißt, die heutige Kapazität soll in der kommenden Legislaturperiode mindestens verdoppelt werden“, verweist der LEE NRW-Vorsitzende auf die Dimensionen.
Auch im Solar-Sektor haben sich die schwarz-grünen Koalitionäre auf eine wichtige Neuerung verständigt: So soll es ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für neu zu bauende öffentliche Gebäude des Landes geben, 2024 folgen Gewerbeneubauten, sowie kommunale Neubauten und ab 2025 private Neubauten. Für alle landeseigenen Liegenschaften gibt es außerdem mit Beginn des kommenden Jahres eine solare Nachrüstpflicht, die möglichst Ende 2025 abgeschlossen sein soll.
Aktualisiert haben die schwarz-grünen Koalitionäre die solare Freiflächenverordnung, die derzeit erarbeitet wird. Das vorgesehene Volumen für solche Projekte auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen soll auf 300 MW pro Jahr verdoppelt werden. „Wir sind froh, dass die neue Landesregierung den Solarausbau weitaus konsequenter anpackt als bislang“, kommentiert LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger das Solar-Kapitel, „nun kann endlich von einer Entfesselung für die Solarenergie gesprochen werden, auf die wir solange gewartet haben.“
Reiner Priggen: „Der Koalitionsvertrag macht klar, dass die Landesregierung nun mit neuer Dynamik den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW anfasst. Darauf freuen wir uns.“
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.
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