Selbstverständlich brauchen Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit. Wir erwarten aber ausgewogene Regelungen, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigen. Das gewährleistet die heutige Reform nicht.
Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben muss durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.
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