Bewusstlosigkeit lässt sich manchmal verhindern
Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Teilen Sie dies Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann Ihnen einen einfachen Handgriff zeigen, wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lässt.
Diese Informationen braucht Ihr Arzt
Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose.
Deutsche Herzstiftung e.V.
Bockenheimer Landstr. 94-96
60323 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 955128-0
Telefax: +49 (69) 955128-313
http://www.herzstiftung.de
Pressestelle
Telefon: +49 (69) 955128-114
Fax: +49 (69) 955128-345
E-Mail: presse@herzstiftung.de
Pressestelle
Telefon: +49 (69) 955128-140
Fax: +49 (721) 9955128-345
E-Mail: koenig@herzstiftung.de