TÜV-Verband: Sicherheitstipps für Wasserspaß mit Schwimmhilfen und aufblasbaren Spielzeugen

Schwimmbäder, Flüsse, Seen und Meer: Im Sommer zieht es uns ans kühle Nass. Damit Kinder unbekümmert im Wasser planschen können, setzen viele Eltern auf aufblasbare Schwimmflügel, Schwimmringe oder Ähnliches. Für das Schwimmlernen sind Auftriebshilfen nach EN 13138-1 geeignet, die am Körper befestigt werden, wie stabile Mehrkammer-Schwimmflügel, Schwimmscheiben, Schwimmgürtel und Schwimmwesten. Diese gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie II und müssen die normativen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Dichtheit, Stabilität und Sichtbarkeit erfüllen. Dagegen gelten Luftmatratzen, Riesenschwimmringe oder aufblasbare Gummitiere als Spielzeug, das andere Kriterien erfüllen muss. „Während Schwimmlernhilfen nach EN 13138 verhindern können, dass Kinder untergehen, erhöhen aufblasbare Wasserspielzeuge eher die Gefahren im Wasser“, sagt André Siegl, Referent für Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband. Die Auswahl ist groß, aber nicht alle aufblasbaren Produkte sind für Nicht-Schwimmer:innen geeignet. „Die Anforderungen an Wasserspielzeug beziehen sich darauf, ob die Benutzer:innen sich an ihnen verletzen können, nicht darauf, ob sie im Wasser Sicherheit bieten“, sagt Siegl. Der TÜV-Verband klärt über die Unterschiede zwischen Schwimmhilfe und Wasserspielzeug auf und gibt Tipps für deren sichere Nutzung im Wasser.

Sichere Eigenschaften von Schwimmflügeln, Schwimmgürteln und Co

Schwimmflügel, Schwimmgürtel und Co sind praktische Hilfsmittel, um Babys und Kindern ans Wasser zu gewöhnen. Die Auftriebsmittel verhindern, dass Kinder unter die Wasseroberfläche sinken. Schwimmlernhilfen, die der Norm EN 13138 entsprechen, haben mindestens zwei separate Luftkammern. Das Mehrkammersystem sorgt dafür, dass die Kinder auch dann nicht sinken, wenn eine Kammer ausfällt. Außerdem verfügen geprüfte Schwimmhilfen über Ventile mit Rückschlagklappen. „Wenn Kinder spielen, kann es sein, dass sie – bewusst oder unbewusst – die Stöpsel an den Ventilen der Schwimmflügel öffnen“, sagt Siegl. „Rückschlagventile stellen sicher, dass die Luft dann nicht plötzlich entweicht, sondern die Luftkammern auch nach zwei Minuten noch zu mindestens 80 Prozent gefüllt sind.“

Auch in trübem Wasser müssen Schwimmlernhilfen gut sichtbar sein. Das bekannte Signalorange von Schwimmflügeln ist also kein Zufall. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Norm- und CE-Kennzeichnung auf den Schwimmlernhilfen oder der Produktverpackung abzubilden. Auch Warn- und Sicherheitshinweise sowie die empfohlene Altersklasse müssen aufgeführt werden. Beim Kauf von Schwimm­hilfen sollten Eltern auf die Kenn­zeichnung EN 13138 achten. Das GS-Zeichen ist eine zusätzliche Orientierungshilfe. Das Zeichen für ‚geprüfte Sicherheit‘ garantiert, dass die Schwimmlernhilfen von Prüforganisationen wie den TÜV auf die Erfüllung der Sicherheitsaspekte geprüft wurden und gebrauchstauglich sind.

Sicherheitstipps für die Auswahl und den Gebrauch von Schwimmlernhilfen

Schwimmhilfen werden in Klassen A, B und C eingeteilt. Die Klassen beziehen sich auf die Schwimmfähigkeiten und -kenntnisse der Kinder. Schwimmhilfen der Klasse A sind für Kinder ohne jegliche Schwimmfähigkeiten, beispielsweise Schwimmsitze für Babys, sogenannte passive Schwimmer. Klasse B beschreibt gängige Schwimmhilfen wie Schwimmflügel, -gürtel oder –scheiben. Die Kinder tragen diese Auftriebshilfen am Körper und machen bereits Schwimmbewegungen und sind für Schwimmanfänger gedacht. Schwimmhilfen der Klasse C, wie zum Beispiel Schwimmbretter oder –nudeln, sind für Kinder mit fortgeschrittenen Schwimmkenntnissen gedacht. Diese Helfer sind geeignet, um die Schwimmtechnik zu verbessern, bieten aber keinen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken, wie sie Rettungsmittel im Wasserrettungsdienst, z. B. Rettungsringe und Rettungswesten bieten.

Vor dem Kauf sollten Eltern Alter, Gewicht und Größe des Kindes bedenken. „Auftriebshilfen müssen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen“, sagt Siegl. „Die Luftkammern von einem Schwimmflügel der Größe 00 ist für ein Kind unter elf Kilo gedacht. Schwerere Kinder werden damit nicht stabil über Wasser gehalten.“ Vor dem Gebrauch sollten Eltern die Gebrauchsanweisung lesen und die Schwimmlernhilfen auf Risse, Löcher, defekte Nähte oder undichte Ventile untersuchen. Bevor es ins Wasser geht, müssen Eltern den Sitz der final kontrollieren. Schwimmflügel sitzen am Oberarm auf Schulterhöhe. Die Flügel werden auf den Oberarm geschoben und erst dann werden die Luftkammern vollständig aufgepustet. Dabei müssen sie so festsitzen, dass Kinder diese nicht alleine abziehen können oder sich die Schwimmflügel von alleine lösen. Ein Schwimmgürtel sollte oberhalb des Bauchnabels festgeschnallt und niemals auf dem Rücken getragen werden. „Erwachsene sollten auch Kinder mit Schwimmlernhilfen im Wasser immer im Blick behalten“, sagt Siegl. „Einen vollständigen Schutz vor dem Ertrinken bieten die Produkte nicht. Auftriebshilfen ersetzen nicht die Begleitung der Eltern oder Schwimmlehrenden, die immer eingreifen sollen, wenn das Kind sich nicht an der Wasseroberfläche halten kann oder abzutreiben droht.“

Zum Spaß haben gedacht: Riesenflamingos, Palmeninseln oder Donutring

Ob Luftmatratze, Riesenschwimmring oder Palmeninsel: Wasserartikel in verschiedensten Formen und Farben ziehen Kinder magisch an. „Aufblasbare Wasserspielzeuge sind keine Sicherheitsprodukte und sollten nicht als Ersatz für eine Schwimmweste oder andere Schwimmlernhilfen verwendet werden“, warnt Siegl. Wasserspielzeug, wie auch anderes Spielzeug, muss die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der Norm EN 71 für die ‚Sicherheit von Spielzeug‘ erfüllen: Spielzeuge dürfen die Gesundheit von Kindern nicht gefährden und keine Verletzungsgefahr darstellen. Beispielsweise darf es keine schluckbaren Kleinteile enthalten, das Ventil muss sich eindrücken lassen und mit einem Stöpsel verschlossen sein. Der Stöpsel darf sich durch Ziehen oder Drehen nicht ablösen lassen. Weitere Anforderungen beziehen sich auf die Schadstoffbelastung der Spielzeuge. So dürfen bestimmte Weichmacher im Kunststoff die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. „Beim Baden und Planschen, sollten Eltern unbedingt bedenken, dass es sich um Spielzeug und nicht um eine Sicherheitsvorrichtung handelt“, mahnt Siegl. „Die Sicherheitsanforderungen von Wasserspielzeug sollen verhindern, dass sich Kinder an den Spielzeugen verletzen. Sie beziehen sich nicht darauf, ob das Baden mit ihnen sicher ist.“

Luftmatratzen oder Gummitiere können durch Wind und Strömung weit vom Land abgetrieben werden. Auf offenen Gewässern ist das Zurückpaddeln aus eigener Kraft auch für erfahrene und erwachsene Schwimmer:innen schwer oder schlimmstenfalls sogar unmöglich. Im dichten Gedränge erschweren viele große Wasserspielzeugen es, zu sehen, was vor sich geht. Kleine Kinder können in dem Gewusel schnell unter große Luftmatratzen oder andere Schwimmspielzeuge geraten. Eltern sollten bei großen Wasserspielzeugen Vorsicht walten lassen und ihre Kinder ins Wasser begleiten.  Die Alters- und Gewichtsbeschränkung sollten ernst genommen werden. Vor dem Gebrauch sollte die Gebrauchsanweisung und alle Warnhinweise gelesen werden.

Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/sicherheitstipps-fuer-wasserspass-mit-schwimmhilfen-und-aufblasbaren-spielzeugen

Über den TÜV-Verband e.V.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
E-Mail: presse@tuev-verband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel