Adjan: „Gesetz hat sein Ziel erreicht“

„Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Fremdpersonal – von Werkverträgen und Leiharbeit – in der Fleischindustrie sind gescheitert. Sie sind noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen worden“, hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute erklärt.

„Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz durfte der Gesetzgeber hart durchgreifen, um die Missstände in der Branche zu beseitigen. Das Verbot, in der Fleischindustrie Werkvertragsbeschäftigte einzusetzen oder Leiharbeit zu nutzen, war ein Meilenstein, um der Ausbeutung in der Branche einen Riegel vorzuschieben, und ist nun entsprechend bestätigt. Das heutige Urteil ist ein sehr gutes Urteil. Tausende vor allem ehemals Werkvertragsbeschäftigte sind nun fest in den Unternehmen angestellt“, so der NGG-Vize.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel