Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht die Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).
SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern eines wesentlichen Teils des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. € eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung beinhaltet u. a. die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und die Änderung der Anleihebedingungen dahingehend, dass temporär über einen Zeitraum von neun (9) Monaten auf das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichtet wird.
Die vollständige Einladung ist ab dem 11. August 2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter dem Abschnitt "Gläubigerversammlung" https://www.singulus.com/de/ glaeubigerversammlung/ abrufbar. SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger daher zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Freitag, den 26. August um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 30. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ).
SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen, und bittet sie, im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen.
Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht werden sollte, werden SINGULUS TECHNOLOGIES und der Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung die Anleihegläubiger zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das für die Änderungen der Anleihebedingungen erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung werden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu einladen, an der zweiten Gläubigerversammlung voraussichtlich am 20. September 2022 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die zweite Gläubigerversammlung wird unter der Anwendung der dann geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.
Die Gesellschaft strebt weiterhin an, nach Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung und den rechtskräftigen Beschlüssen Ende Oktober 2022 die beiden ausstehenden Testate zu erlangen.
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen:
• Umweltbewusstsein
• Effiziente Nutzung von Ressourcen
• Vermeidung unnötiger CO2-Belastung
Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.
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