Allgemeine Hinweise für das Konzert von Peter Maffay am 03.09.2022 in der GETEC Arena Magdeburg

 

  • Anfahrt

Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Sie erreichen das Konzert gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ihre Eintrittskarte gilt zugleich als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr. So kommen Sie 4 Stunden vor sowie bis 4 Stunden nach der Veranstaltung ganz bequem ans Ziel.An der Haltestelle Arenen hält neben der Straßenbahnlinie 6 (vom Stadtzentrum in Richtung: Messegelände) auch die Buslinie 51 (nom Stadtzentrum in Richtung: Biederitz). Im Nachtverkehr, der ab 23.15 Uhr beginnt, können Sie die Linie N1 nutzen.Areise mit dem PKW:Aus Richtung Norden
Aus Richtung Nord (A2, B71, B189) über den Magdeburger Ring bis zur Abfahrt "B1, Zentrum" nach links einordnen auf die B1, der Ausschilderung "GETEC-Arena" folgen.Aus Richtung Süden
Aus Richtung Süd (A14 Abfahrt "Sudenburg/Magdeburg-Zentrum", B71, B81) über den Magdeburger Ring bis zur Abfahrt " Ausfahrt B1 Richtung Cityring Nord/Zentrum-Nord" und der Ausschilderung "GETEC-Arena" folgen.Westlich neben der GETEC-Arena befinden sich gebührenpflichtige Parkplätze (PKW je 7,- Euro pro Kulturveranstaltung und je 5,- Euro pro Sportveranstaltung) mit

  • 9 Parkplätzen für Behinderte (ca. 40 m entfernt vom Haupteingang) und
  • 433 Stellflächen für PKW´s

Weitere gebührenpflichtige Parkplätze im Umfeld finden Sie bei der MDCC-Arena (Friedrich-Ebert-Straße) und an der MESSE MAGDEBURG/Elbauenpark (Tessenowstraße).

  • Einlass: ab 17 :30 Uhr, Beginn: 20 Uhr

Besucher werden gebeten, sich auf eine frühere Ankunft an den Spielstätten einzustellen, um konsequente Sicherheitskontrollen rechtzeitig zu ermöglichen. Bitte verzichten Sie auf das Mitführen von Rucksäcken, größeren Taschen (max. DIN-A4-Format), Helmen, Notebooks, Tablets, anderen technischen Geräten und sperrigen Gegenständen. Ein Zutritt zur Veranstaltung kann damit nicht gewährt werden! Auch die Einlagerung dieser Gegenstände ist nicht möglich. Verzichten Sie daher auf das Mitbringen von Gegenständen aller Art, die nicht unbedingt erforderlich sind. Damit sollen die Kontrollmaßnahmen unterstützt und beschleunigt werden.

  • Ton-, Film- und Videoaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Fotografieren mit Handy ohne Blitz.

  • Speisen und Getränke

Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. Diese Besucher sind gegen Vorlage geeigneter medizinischer Nachweise befugt, alkoholfreie Getränke in Softpacks mit einem Volumen bis zu 0,5 Liter mit sich zu führen. Getränke und Speisen können Sie vor der Veranstaltung und während evtl. Pausen in den gastronomischen Bereichen zu sich nehmen.

  • Jugendschutzgesetz

Kindern unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG).

  • Lautstärke

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden auftreten. Der Veranstalter stellt deshalb auf Anfrage Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Das Anhören eines Konzerts ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

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