Radfahrer: Schadensersatz bei „Dooring“ Unfall

Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied laut ARAG Experten das Landgericht Köln. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers sei bei ausreichend Abstand ausgeschlossen, so das Gericht (Az.: 5 O 372/20).
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