Alte Smartphones und Tablets: Gefahr für die Unternehmenssicherheit
Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten gelegentlich im Homeoffice oder von unterwegs. Dafür stellen die Unternehmen ihnen verschiedene Geräte, vom Laptop über Tablet bis hin zum Smartphone, zur Verfügung. Liegt der Kaufpreis unter 800 Euro netto, kann ein solches Gerät als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) direkt im gleichen Jahr komplett abgeschrieben werden. Bei teureren Geräten ist das nichtRead more about Alte Smartphones und Tablets: Gefahr für die Unternehmenssicherheit[…]