BSI-KRITIS-Verordnung: Weitere Krankenhäuser erreichen Schwellenwert
Der Schwellenwert zur Identifikation kritischer Infrastrukturen im Bereich der Krankenhäuser wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle pro Jahr festgelegt. Dieser Schwellenwert bezieht sich auf das Vorjahr. Gemäß der BSI-KRITIS-Verordnung haben Krankenhäuser jeweils bis zum 31. März zu prüfen, ob sie diesen Schwellenwert erreichen oder überschreiten. In diesem FallRead more about BSI-KRITIS-Verordnung: Weitere Krankenhäuser erreichen Schwellenwert[…]