Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Aus Sicht der AOK-Gemeinschaft wird dieses Ziel mit der vorgelegten Verordnung nicht erreicht, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, JensRead more about Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“[…]