Faire Situation: Berufsentscheidung ohne Versicherungsentscheidung
Beamtinnen und Beamte in Sachsen haben ab 1. Januar 2024 eine echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung. Der Sächsische Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung dem entsprechenden Änderungsantrag im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zu. Das so genannte Hamburger Modell sieht vor, dass neue Beamte vor ihrer Verbeamtung die Wahl zur Gesetzlichen KrankenversicherungRead more about Faire Situation: Berufsentscheidung ohne Versicherungsentscheidung[…]