Alkoholische Erfrischung bei Flugverspätung
Kommt eine Airline bei einer größeren Flugverspätung oder Annullierung ihrer Verpflichtung zur Verpflegung nicht nach, muss sie Passagieren Aufwendungen unter anderem für "Erfrischungen" erstatten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach auch alkoholische Getränke dazugehören können (Az.: 22 S 175/24). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 DüsseldorfRead more about Alkoholische Erfrischung bei Flugverspätung[…]