ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
Zahnfüllungen nicht mehr mit Amalgam Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Amalgam-Verbot für neue Zahnfüllungen in Kraft. Hintergrund ist, dass Amalgam Quecksilber enthält, das als umweltschädlich gilt. Das Verbot betrifft nur neue Füllungen. Bereits bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden, da sie in intaktem Zustand keine gesundheitlichen Risiken darstellen.Read more about ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel[…]