Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971
Die ARAG Experten erinnern daran, dass Pkw- und Motorrad-Führerscheine für den Jahrgang 1971 bis zum 19. Januar 2025 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein müssen, wenn der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 versehen wurde. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. FürRead more about Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971[…]