Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 02.02.2023 neben der Maskenpflicht im Personenfernverkehr auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben wird. Außer in der medizinischen Versorgung und Pflege entfallen somit sämtliche Pflichten für Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt dennoch, die gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw.Read more about Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben[…]